Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Produktion von Werbeartikeln
Preise / Rabatte
Wir kalkulieren straff und geben Währungs- undRohstoffpreissenkungen weiter. Unsere Preise sind transparent und «all-in», d.h. – wo nichts anderes vermerkt – inkl. Konzeption, Design und Transport an eine Adresse in der Schweiz (Basis Seefracht). In Dokumentationen oder im Web angegebene Preise verstehen sich immer als Richtpreise bei entsprechenden Stückzahl, mit entsprechender Veredelung, exklusiv der gesetzlichen MWSt.
Design / Vorgehen / Druckvorlagen
Wo nicht anderes vermerkt, ist auch das Design in unserem Preis inbegriffen. Dafür benötigen wir Logo- und/oder Druckvorlage in elektronischer Form, in vektorisierter Form (z.B. Freehand, Illustrator, InDesign), im eps-Format. Auf ersten Designs entwickelt atworx gemeinsam mit dem Kunden den Artikel auf Papier. Das abgesegnete Layout wird dann in einem ersten Produktionsmuster umgesetzt. Kommt ein Auftrag nicht zu Stande, verrechnen wir das Design nach Aufwand (Stundenansatz Fr. 150.-). Farbangaben benötigen wir als Pantone-Farbe und/oder in der Euroskala.
Individuelles Produktionsmuster
Wann immer möglich erhält der Kunde – aufgrund des abgesegneten Designs – ein Produktionsmuster zum «Gut zum Druck», welches für den Produktionsstart schriftlich bestätigt werden muss. Ein Produktionsmuster ist innerhalb eines laufenden Projektes kostenlos. Kommt ein Auftrag nicht zu Stande, werden Produktionsmuster nach Aufwand in Rechnung gestellt (mind. jedoch Fr. 250.–). Abweichungen von Farben können je nach Grundmaterial und/oder Veredelungsverfahren nicht ausgeschlossen werden. Als Basis gilt dabei das jeweilige Muster.
Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte – insbesondere Urheberrechte Dritter – verletzt werden.
Auftragsbestätigung
Eine vom Kunden angenommene Offerte gilt als Auftragsbestätigung. Eventuell fehlerhafte Angaben müssen uns innert 3 Tagen gemeldet werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr akzeptiert werden.
Lieferzeiten
Unsere Lieferzeiten sind Richtwerte und gelten ab Bestätigung des Produktionsmusters. Für Lieferverzögerungen gleich welcher Art stehen dem Auftraggeber weder Schadenersatzansprüche zu, noch kann er Abzüge geltend machen. Bei höherer Gewalt oder etwelchen Betriebsstörungen in der Fabrikationskette, sind wir berechtigt, die Lieferzeiten zu verlängern. Falls der Kunde aufgrund der vorgelegten Designs, Ausführungsmuster etc. Änderungen vornimmt, ist atworx berechtigt, die Lieferzeiten angemessen zu verlängern.
Versand
Unser Warenversand erfolgt auf der Basis Land-/Seefracht an eine Adresse in der Schweiz frei Haus. Luftfracht- und Expresskosten werden separat verrechnet. Auf Wunsch sind wir gerne bereit, eine Lieferung nach Ihren Angaben aufzuteilen und an verschiedene Adressen (z.B. Geschäftsstellen) zu versenden. Die anfallenden Kosten dafür werden separat verrechnet.
Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der Bestellung können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Wir verrechnen die effektiv gelieferte Menge.
Masse bei Textilien
Textilien werden nach unseren Standardmassen hergestellt. Masstabellen stellen wir auf Wunsch gerne zur Verfügung. Die vorgelegten Muster sind massverbindlich. Abweichende Masse können auf Wunsch integriert werden. Wir arbeiten mit einer Grössentoleranz von +/- 1-2 cm. Mit der Erteilung des Auftrages anerkennt der Kunde diese Toleranz.
Mängelrüge
Offene Mängel müssen innert 2 Tagen, versteckte innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich beanstandet werden. Bei begründeter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandlung des Vertrages oder Minderung des Preises berechtigt.
Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, sind 50% des Auftragvolumens mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung fällig, der Rest ist zahlbar innerhalb 10 Tage nach Erhalt der Lieferung (netto). Wir behalten uns vor, Kunden ohne genügende Kreditreferenzen nur gegen vollständige Vorauskasse zu beliefern. Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung der bestellten Ware, auch wenn diese in seinem Auftrag an Dritte geliefert wird. Werden die vereinbarten Zahlungstermine nicht eingehalten, schuldet der Käufer, ohne besondere Mahnung durch den Lieferanten, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszinsen in der Höhe der aktuellen Kontokorrentzinsen der Schweizer Grossbanken. Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung oder Garantieansprüche gegenüber dem Lieferanten berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von atworx.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Parteien Zug. Anwendbar ist das schweizerische Recht. Bei Warenlieferung ins Ausland wird die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) ausdrücklich wegbedungen.
Februar 2020